Kurzarbeit mindert Rente kaum
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin wirke sich ein zeitweilig geringerer Verdienst durch eine Kurzarbeit nur geringfügig auf einen späteren Rentenanspruch aus. 80 Prozent zahlt der Arbeitgeber trotz allem an Beiträgen für den Teil des Einkommens, der durch die Kurzarbeit nicht erzielt wird.
Als Beispiel führt die Deutsche Rentenversicherung einen monatlichen Bruttoverdienst von 2.400,- EUR an. Würde der Arbeitnehmer fiktiv für ein Jahr in Kurzarbeit gehen und dafür 1.000,- EUR monatlich erhalten, würde sich dies auf die Rente nur um lediglich 3,- EUR monatlich negativ bemerkbar machen.(Quelle)
