Unerwünschte Telefonwerbung – Neues Gesetz beschlossen
Heute hat der Bundestag beschlossen, dass Kunden nun auch ein Widerrufsrecht haben, wenn sie unerwünscht Werbeanrufe erhalten und dadurch einen Handy-Vertrag oder auch ein Abonnement abgeschlossen haben.
Entsprechende Unternehmen müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000,- EUR rechnen, wenn sie Telefonwerbung trotz Verbot praktizieren und dazu auch keine Einwilligung vom Kunden vorliegt. Werden die Rufnummern nicht angezeigt, sind Strafen bis 10.00,- EUR möglich.
Von den Ländern war gefordert worden, dass auf diesem Weg abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.
Weitere Informationen sind unter www.bundestag.de einsehbar.(Quelle)
