Stromanbieter – Verträge für nur ein Jahr abschließen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf rät Kunden, hinsichtlich ihres Stromanbieters keine Vertragslaufzeiten von mehr als einem Jahr zu akzeptieren. Ansonsten kann nicht gewährleistet werden, dass bei sich verändernden Strompreisen auf diese mit dem Wechsel des Vertragspartners schnell reagiert werden kann.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Kündigungsfrist nicht länger als vier Wochen beträgt. Einige Stromversorger gewähren ihren Kunden sogar ein Sonderkündigungsrecht, sollten die Preise für Strom angehoben werden.

Neukunden sollten von einer Vorauszahlung besser absehen. Wird der Stromversorger insolvent, wird der Vertrag hinfällig und die bereits eingezahlten Beträge sind verloren.(Quelle)

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Juni 29th, 2009 | Verbraucher

5 Responses to “Stromanbieter – Verträge für nur ein Jahr abschließen”

  1. Tim sagt:

    Ich glaube die meisten Deutschen sind einfach zu faul mal Preise zu vergleichen und bleiben einfach bei RWE.

  2. G. Sparen sagt:

    Allerdings locken viele Anbieter mit einem Neukundenbonus von xx Euro, der erst nach einem Jahr gezahlt und mit der Stromrechnung verrechnet wird. Insofern sind Laufzeiten von 1 Jahr schon okay, schließlich benötigen die Anbieter auch eine gewisse Planungsgrundlage. Allerdings ist es nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit nur fair, die Kündigungsfrist auf wenige Wochen herabzusetzen. Das ist jedenfalls meine Meinung.

  3. masked sagt:

    Wir schließen Stromlieferverträge grundsätzlich nur noch für ein Jahr ab: 1. Um jedesmal die Neukundenprämien zu kassieren und 2. weil die Stromanbieter die unangenehme Eigenschaft zu haben scheinen, die Preise nach einer Weile auf ein deutlich über das der Konkurrenz liegende Niveau anzuheben. Kann ich wirklich nur jedem empfehlen: der Wechsel an sich ist im großen und ganzen schmerzfrei.

  4. Frank sagt:

    Kann man nicht immer außerordentlich kündigen, wenn sich der Nettostrompreis erhöht? Alles andere wäre mir neu.

  5. Simon sagt:

    Ja, bei Preiserhöhungen kann man kündigen.

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