Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen

Obwohl kürzlich das Magdeburger Sozialgericht ein völlig anders lautendes Urteil gefällt hat, vertritt mit aktuellem Urteil das Landessozialgericht aus Nordrhein-Westfalen die Ansicht, dass der Erhalt einer Abwrackprämie einem Hartz-IV-Empfänger als Einkommen in voller Höhe angerechnet werden muss.

Eine Abwrackprämie stellt eine Einnahme dar, welche die monatlichen Leistungen bei weitem übersteige. Durch die Anschaffung eines neuen Autos würde wesentlich der private Konsum befriedigt. Das Gericht begründete weiter, dass einem Empfänger von Hartz-IV zwar ein bereits vorhandenes und entsprechend angemessenes Fahrzeug zur Verfügung stehen kann. Sollten aber finanzielle Mittel gezahlt werden, mit denen ein Neuwagen angeschafft werden kann, sind diese anzurechnen. (Az.: L 20 B 59/09 AS ER). (Quelle)

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Juli 24th, 2009 | Allgemein

3 Responses to “Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen”

  1. Wolfgang sagt:

    Ich verstehe diese Diskussion nicht. Es ist kaum vorstellbar, dass es viele Hartz IV Empfänger gibt, die sich einen Neuwagen zulegen wollen.
    Diese Menschen haben in der Regel ganz andere Sorgen.
    Gruß
    Wolfgang

  2. Sehe ich genau so, wer denkt als Hartz iv Empfänger schon an den Luxus Auto fahren? Wobei natürlich der Satz neulich leicht erhöht wurde, aber das reicht alles andere aus um einigermaßen gut leben zu können.

  3. Thorsten sagt:

    Man soll von H4 ja auch nicht gut leben können, sonst gewöhnen sich vlt. die Menschen daran und wollen gar nicht mehr unbedingt arbeiten gehen,.

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