Neues Datenschutzgesetz schränkt Adresshandel ein

Am 10. Juli wurde vom Bundesrat ein härteres Datenschutzgesetz genehmigt, wonach ein Handel mit persönlichen Daten, wie beispielsweise Adressen, nicht ohne weiteres mehr möglich ist.

Grund dafür waren die gehäuft aufgetretenen Datenschutzskandale. Eigentlich sollte der freie Handel mit diesen Daten nur noch nach einer entsprechenden Zustimmung des Betroffenen möglich sein. Aber dennoch sind etliche Ausnahmen möglich. Weiterhin wurde der Passus entfernt, nach welchem Unternehmen freiwillig überprüft werden konnten, damit sie dann ein Datenschutzsiegel erhalten.
(Quelle)

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Juli 20th, 2009 | Allgemein

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