Kaufvertrag Auto – Risiken der Abwrackprämie ausschließen

Die Verbraucherzentrale Berlin macht auf die Gefahr aufmerksam, dass durchaus die Abwrackprämie verloren gehen kann, wenn der Neuwagen erst nach langer Zeit lieferbar und dann möglicherweise keine Fördermittel zur Verfügung stehen.

Deshalb wird Kunden geraten, ein Rücktrittsrecht bei einem Neuwagenkauf vertraglich zu vereinbaren. Insbesondere sollten jene Kunden darauf achten, die das Auto finanzieren lassen wollen. Es kann ansonsten möglich sein, dass sich der Kaufpreis des Neuwagens dann um 2.500,- EUR erhöht. Eine Abwrackprämie ist erst beantragbar, wenn das neue Auto zugelassen worden ist.

Vom TÜV Süd aus München kommt darüber hinaus der Hinweis, dass nicht immer die Verschrottung eines Altwagens mit Abwrackprämie günstig für den Verbraucher ist. Ist nämlich der Restwert eines alten Autos höher, sollte dieses doch lieber als Gebrauchtwagen veräußert werden.

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Juli 3rd, 2009 | Verbraucher

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