Lastschrifteinzug besser als Abbuchungsauftrag

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt Kunden, besser Einzugsermächtigungen zu erteilen, anstatt einen Abbuchungsauftrag. Laut der Verbraucherzentrale sollen Einzugsermächtigungen eine höhere Sicherheit haben.

Wurde ein Lastschriftverfahren vereinbart, kann hier das kontoführende Institut beauftragt werden, alles rückgängig zu machen. Dazu bedarf es keiner Angabe von Gründen. Das ist leider bei einem erteilten Abbuchungsauftrag nicht ohne weiteres möglich. Ist das Geld bereits auf dem anderen Konto gebucht, kann es nicht mehr zurückgebucht werden.

Für einen Abbuchungsauftrag muss der Inhaber des Kontos seinem Geldinstitut eine schriftliche Vollmacht vorlegen, wonach der Vertragspartner ermächtigt ist, Beträge abzubuchen. Gemäß Verbraucherzentrale ist diese Form des Zahlungsverkehrs meist nur im geschäftlichen Zahlungsverkehr gebräuchlich. Dennoch versuchen einige Unternehmen, auch Privatpersonen von der Erteilung von Abbuchungsaufträgen zu überzeugen. Allerdings lässt sich ein erst einmal erteilter Abbuchungsauftrag genauso leicht auch wieder bei der Bank rückgängig machen. (Quelle)

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Juli 3rd, 2009 | Geldverkehr

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