Urteil Sozialgericht erklärt Praxisgebühr für rechtmäßig

Vom Bundessozialgericht gibt es ein neues Grundsatzurteil hinsichtlich der Praxisgebühr. Dies hat die Gebühr für rechtmäßig erklärt, womit somit die Regelung für eine Erhebung von jeweils 10,- EUR für einen Arztbesuch im Quartal bzw. bei mehreren Arztbesuchen ohne Überweisungen weiterhin bestehen bleibt.
Das Bundessozialgericht sieht keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, denn mit der Regelung sei vom Staat der mögliche Rahmen für die Gebührengestaltung keineswegs überschritten worden.

Die Praxisgebühr wurde 2004 mit der Gesundheitsreform eingeführt. Damit wollte man die gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Müssen Versicherte allerdings im Jahr über zwei Prozent von ihrem Bruttoeinkommen für solche Zuzahlungen leisten, können sie hiervon befreit werden.

Die Grenze wurde für chronisch kranke Menschen auf ein Prozent festgelegt. Geklagt hatte ein 64-jähriger Mann, der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) dabei Unterstützung fand. Er vertrat die Meinung, dass die Erhebung der Praxisgebühr verfassungswidrig sei. Er forderte 30,- EUR zurück, die er 2005 an Gebühren bezahlt hatte. Weiterhin war begründet worden, dass es für rechtlich als nicht haltbar angesehen wird, dass sich der Arbeitgeber nicht an den Kosten beteiligen würde. Kranke Menschen würden durch diese Gebühr besonders finanziell belastet. Gesunde bräuchten hingegen keine Gebühren zu zahlen.

Es wurde zwar vom Gericht nicht verneint, dass Kranke, gesetzlich Versicherte und Arbeitnehmer hierdurch benachteiligt würden. Aber gegen die Verfassung liege dennoch kein Verstoß vor. Ulrich Hambüchen, Senatsvorsitzender, sagte bezüglich der Nichtbeteiligung der Arbeitgeber dazu: Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Der Rechtsbeistand vom DGB sagte nach Verkündung des Urteils: „Das Gericht hat unser Ansinnen nicht mit einem Federstrich weggewischt, sondern sich viel Mühe mit der Begründung gegeben. Gleichwohl bleiben wir bei der Auffassung, dass die Praxisgebühr verfassungswidrig ist.“

Aus diesem Grund wird es wohl ein weiteres Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geben. (Quelle)

Ähnliche Beiträge

Juli 8th, 2009 | Rechtstipps

2 Responses to “Urteil Sozialgericht erklärt Praxisgebühr für rechtmäßig”

  1. Klaus sagt:

    Das ist alles nur Abzocke von den Krankenkassen!

  2. Bierbank er sagt:

    Ich frag mich manchmal wo das noch alles hinführen soll. Bald bleibt der Mittelschicht gar kein Geld mehr sondern muss nur noch zahlen. Ach ja die GEZ soll ja auch wieder erhöht werden und die Beweislast soll dann beim Bezahler liegen, dass er kein Fernseher hat.

Leave a Reply