Kurzarbeit: Weniger Riester-Beitrag möglich

Abgeschlossene Verträge für die private bzw. betriebliche Altersvorsorge können bei finanziellen Engpässen, wie z. B. durch Kurzarbeit, mit ihren monatlichen Beiträgen entsprechend angepasst werden. Es ist sowohl die Vereinbarung eines geringeren Beitrags möglich, aber auch eine komplette Aussetzung.

Hierauf verweist die Initiative Altersvorsorge macht Schule aus Berlin, die von der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung getragen wird.

Nachteil ist, dass dann eine Kürzung der staatlichen Zulagen erfolgt bzw. können diese sogar komplett entfallen.

Der vom Sparer zu tragende Mindesteigenbetrag bemisst sich am Vorjahreseinkommen. Ist dieses durch eine erfolgte Kurzarbeit geringer, wären für das laufende Jahr nur geringere Beiträge zu entrichten, um trotzdem die vollen Zulagen zu erhalten. Handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, wird dies auf der Ebene des jeweiligen Unternehmens geregelt. Allerdings entwickelt sich der Anspruch auf eine gesetzliche Rente bei einer Kurzarbeit nicht so stark, da die Monatsbeiträge geringer sind.

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August 21st, 2009 | Verbraucher

One Response to “Kurzarbeit: Weniger Riester-Beitrag möglich”

  1. Beate sagt:

    Man sollte auf jeden Fall seinen Riestervertrag beibehalten. Selbst wenn die Beiträge mal geringer ausfallen, lohnt sich das immer noch mehr, als den ganzen Vertrag aufzukündigen.

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