Steuerbescheid auch bei Erstattung überprüfen

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin empfiehlt Steuerzahlern, ihre Lohnsteuerbescheide auch dann zu überprüfen, wenn eine Steuererstattung erfolgt. Einkommensteuerbescheide weisen mitunter Fehler auf.

Als Beispiele werden hier fehlende Anrechnungen von Pauschalen oder Aufwendungen aufgeführt, weil die entsprechenden Belege nicht beigefügt wurden. Hier wäre nach Auskunft des NVL nur ein telefonischer Hinweis an das Finanzamt nötig. Eine Nachreichung der Belege kann dann erfolgen. Allerdings muss dies innerhalb von vier Wochen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Weiterhin gäbe es auch immer mal Zahlendreher bzw. werden Angaben auch mitunter übersehen. Wurde die Steuererklärung mittels einer Steuersoftware erstellt, ist ein Vergleich mit dem Bescheid einfach.

Erfahrungsgemäß würden sich allerdings viele Steuerzahler nicht die Mühe machen, ihre Bescheide zu prüfen.
(Quelle)

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September 15th, 2009 | Steuern

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