Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz IV für Kinder

Am 20. Oktober wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Höhe der Hartz-IV-Bezüge für Kinder auseinandersetzen.

2005 wurde das Sozialgeld für Kinder eingeführt, was 60 Prozent von dem entspricht, was ihre Eltern an Hartz-IV-Bezügen erhalten. Bei einem alleinerziehenden Erwachsenen betrug somit der Anteil für ein Kind 207,- EUR. Das Landessozialgericht Darmstadt befand diesen Betrag als nicht ausreichend, zumal hierin Kosten für die Bildung keine Berücksichtigung finden. Das Gericht hatte außerdem bemängelt, dass die Sätze nicht nach dem Alter der Kinder gestaffelt sind.

Schon im Januar hatte das Bundessozialgericht (BSG) dem Bundesverfassungsgericht zwei Klagen zur Prüfung vorgelegt. Auch das BSG hatte bemängelt, dass keine Staffelung nach Alter vorgenommen wird und betrachteten es als nicht zulässig, dass die Kinder pauschal Sozialgeld erhalten, was nach den Bezügen ihrer Eltern berechnet wird.(Quelle)

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September 9th, 2009 | Allgemein

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