Versteuerung der Gewinne bei Kündigung einer Lebensversicherung
Von der Steuerberaterkammer aus München wird darauf hingewiesen, dass auf die Gewinne einer gekündigten Lebensversicherung Steuern entrichtet werden müssen, wenn diese ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde.
Für davor abgeschlossene Lebensversicherungen greift ebenfalls eine Steuerpflicht. Voraussetzung dafür ist, dass sie vor der Mindesthaltedauer von 12 Jahren gekündigt wird. Steuern müssen selbst dann gezahlt werden, wenn der Anleger durch die vorzeitige Beendigung Verluste hinnehmen muss. Warum ein Vertrag beendet wird, ist dabei völlig unerheblich. (Quelle)
Geben Sie eine Bewertung
Ähnliche Beiträge
September 29th, 2009 | Versicherung

Es gibt allerdings Alternativen zur Kündigung, siehe:
http://www.lvankauf.com/resources/Sch$C3$A4fer+Interview.pdf
TheJim