Rente für Geschiedene – Auf Antrag volle Rente
Von der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Erhalt der kompletten Höhe der Rente nach dem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung auch nach dem seit 1. September gültigen Recht möglich ist. Dazu bedarf es allerdings einer Beantragung.
Die Rente wird zu 100 Prozent ausgezahlt mit Beginn des Folgemonats nach Antragstellung. Dies gilt aber ausschließlich für Rentner, die bereits vor der Reform Unterhaltsverpflichtungen zum geschiedenen Ehepartner hatten. Die volle Höhe der Rente erhalten sie dann, wenn der ehemalige Partner verstirbt und die Rente einschließlich der Anrechte aus dem Versorgungsausgleich nicht über einen längeren Zeitraum von mehr als drei Jahren gezahlt wurden.
Im Gegensatz dazu galt zuvor eine Frist von zwei Jahren. Weiterhin finden nach dem neuen Recht Hinterbliebenenrenten und Leistungen für Reha bzw. auch Teilhabe bei einer Prüfung auf eine Fristeinhaltung von drei Jahren keine Berücksichtigung mehr.(Quelle)

Ich bin 63 Jahre alt und bekomme erwerbsminderungsrente, bin seit
1995 geschieden und war 17 Jahre verheiratet.
Meine Frage wäre, stirbt mein Ex-Mann vor mir, habe ich dann Anspruch
auf Witwenrene, wenn ich nicht mehr geheiratet habe,
Ich habe am 25.03.77 geheiratet und bin am 30.12.95 geschieden worden.
Unser gemeinsamer Sohn ist 26 Jahre alt und wir hatten gemeinsames
Sorgerecht.
Meine Erwerbsminderungsrente wegen Krankheit beträgt 600 Euro.
Wir hatten bei der Scheidung, die von meinem geschiedenen Ehemann
ausging glaube ich, Versorgungsausgleich gemacht.
Ich möchte nur wissen, habe ich Anspruch auf Witwenrente oder nicht.
Vielen Dank im voraus.
Ute Weiss-Brand