Wehr- und Zivildienst: Staat zahlt private Vorsorgebeiträge

Junge Menschen, die ihren Wehr- oder Zivildienst leisten und schon eine private Altersvorsorge betreiben, können unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlten Beiträge erstattet bekommen. Dazu muss vor Beginn des Dienstes eine einjährige Einzahlung bereits erfolgt sein.

Diese Information kommt von der Initiative Altersvorsorge macht Schule aus Berlin, deren Träger beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesregierung sind. Als mögliche Altersvorsorgeverträge werden hierbei u. a. Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente und auch Renten- und Lebensversicherungen benannt.

Während der gesamten Dienstzeit werden die zu leistenden Beiträge vom Staat übernommen. Gleiches gilt für die zu entrichtenden Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung ist aber immer, dass zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass Zahlungen aus Kapitaleinkünften, geringfügiger Beschäftigung (Mini-Jobs) oder auch Kindergeld hierfür nicht ausreichend seien. Somit kommen nur diejenigen in den Genuss dieser Regelung, wenn sie vor dem Wehr- oder Zivildienst sich in einem Ausbildungs- oder bereits festem Arbeitsverhältnis befunden haben.

Die Anträge auf Erstattung der Beiträge müssen von Zivildienstleistenden spätestens 12 Monate nach Beendigung der jeweiligen Dienstzeit dem in Köln ansässigen Bundesamt für den Zivildienst zugegangen sein. Die jeweilige Wehrbereichsverwaltung ist für die Antragsbearbeitung für Wehrdienstleistende zuständig.

Weitere Informationen zur Altersvorsorge sind unter www.altersvorsorge-macht-schule.de erhältlich. Weiterführende Informationen gibt es auf der Website vom Bundesamt für Zivildienst unter www.zivildienst.de.

(Quelle)

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November 16th, 2009 | Altersvorsorge

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