Finanzgericht: Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig
Streit um Soli: Einspruch gegen Steuerbescheide
Vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine aus Berlin wird empfohlen, hinsichtlich der Diskussionen zwecks Abschaffung vom Solidaritätszuschlag, rein vorsorglich jetzt einen Einspruch gegen die Steuerbescheide aus den Jahren 2007 und 2008 einzulegen. Dies könne allerdings nur dann erfolgen, wenn die jeweiligen Bescheide erst in jüngster Zeit eingegangen sind.
Im Einspruch sollten dann die Steuerpflichtigen auf den Beschluss vom Finanzgericht Niedersachen hinweisen (Az.: 7 K 143/08). Dieses Gericht hatte den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig bewertet. Nun soll das Bundesverfassungsgericht endgültig dazu entscheiden. (Quelle)

Ich sage mal folgendes: Wer Steuersenkungen möchte, der sollte das Bundesverfassungsgericht wählen
Leider ist das noch nicht möglich.