Höhere Handwerkerkosten absetzen: Einspruch einlegen
Dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz liegt derzeit ein Fall zu Klärung vor, ob aus den Vorjahren Rechnungen von Handwerkern auch bis zur Höhe von 6.000,- EUR steuerlich absetzbar sein könnten.
Steuerzahler, die dies betreffen könnte, wird vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin geraten, für diese Steuerbescheide Einspruch zu erheben und einen Antrag auf das Ruhen zu stellen, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Nur dann sei es möglich, dass etwaige Ansprüche auf eine Steuererstattung erhoben werden können. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Bescheid für das Jahr 2008 erst vor kurzem eingegangen ist.
Für die Einlegung des Einspruchs ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Erst seit diesem Jahr können Handwerkerrechnungen bis zu 6.000,- EUR abgesetzt werden. Seit 2003 waren diese bis nur bis zu einer Höhe von 3.000,- EUR (davon 20 %) absetzbar.
Weiterführende Informationen können unter www.nvl.de eingesehen werden. (Quelle)
