Kassenbon nach Kartenzahlung nicht liegen lassen
Von der Verbraucherzentrale Sachsen kommt die Empfehlung, nach einem Einkauf und der Bezahlung mit einer Karte den Kassenzettel auch mitzunehmen. Auf diesem könnten die Angaben über die vollständige Bankverbindung des Kunden aufgedruckt sein.
Betrügern würde es so leicht gemacht, diese Daten dann zu missbrauchen. Zwar könnten solche Abbuchungen widerrufen werden, dennoch ist der Kunde in der Pflicht, die Zeit und Mühe mit der Aufklärung der Unrichtigkeit der Abbuchung auf sich zu nehmen.
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Dezember 14th, 2009 | Geldverkehr
