Verlustbescheinigung bis 15. Dezember anfordern

Von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger aus München wird Anlegern geraten, von ihrer Bank eine Verlustgemeinschaft anzufordern. Dies sollte bis 15. Dezember 2009 erledigt werden. Auf dieser Bescheinigung werden Kursverluste mitunter ausgewiesen.

Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt erforderlich. Nur so können Verluste mit etwaigen Einkünften verrechnet werden. Sie ist außerdem auch deshalb nötig, wenn der Anleger bei verschiedenen Geldinstituten Geldanlagen hat.

Hat man Geldanlagen nur bei einem Institut, nimmt dieses gleich die Verrechnung von Verlusten und Erträgen vor. Hat der Anleger bei unterschiedlichen Banken Depots bzw. Konten, ist für den Ausgleich über die Steuererklärung der Bankkunde selbst verantwortlich.
Weitere Informationen sind auf der Website der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unter www.sdk.org erhältlich.

Ähnliche Beiträge

Dezember 9th, 2009 | Steuern

Leave a Reply