Winterschlussverkauf: Auf unlautere Angebote achten
Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, sich bei unlauteren Angeboten bei der jeweiligen Geschäftsführung über diese zu beschweren. Dies betrifft beispielsweise „Mondpreise“, die gestrichen werden, damit dem Verbraucher eine enorme Preissenkung suggeriert werden kann.
Die angegebenen Preise müssen früher in der Tat gültig gewesen sein. Sogenannte Lockvogelangebote sind ebenfalls nicht erlaubt. Dies wäre beispielsweise gegeben, wenn mit einer Rabattaktion für die gesamte Kollektion der Saison geworben wird, dann jedoch nur Einzelartikel preisgesenkt angeboten werden.
Verbraucher wird empfohlen, in solchen Fällen immer auf die Beschaffung des besten Angebotes zu bestehen. Generell muss ein Produkt noch nach dem Einführen der Preisaktion zwei Tage erhältlich sein, wenn es mit dem gesenkten Preis beworben wurde.(Quelle)
