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Arbeitsministerium erstellt Katalog für Hartz-IV-Härtefälle

25 Februar 2010

Nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Urteil am 09.02.2010 zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen gefällt hatte, wurde vom Bundesarbeitsministerium ein Härtefallkatalog für Zusatzleistungen ausgearbeitet. Demzufolge können nun Alleinerziehende, chronisch Kranke und auch Rollstuhlfahrer mit zusätzlichen Hilfen rechnen.

Dieser Härtefallkatalog ist scharf umrissen. Zusatzleistungen sind demnach für chronisch kranke Menschen Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind (Ausnahmefälle), Behandlungsbedürftige mit Erkrankungen der Haut (z. B. Neurodermitis) können Zusatzleistungen für Salben erhalten und auch für Aidskranke für Hygieneartikel. Rollstuhlfahrer werden mit Leistungen für eine Hilfe im Haushalt unterstützt.

Leben Eltern getrennt, können zusätzliche Leistungen für die Fahrten der Kinder zu dem jeweiligen Elternteil und auch mit Zuschüssen für die Übernachtung unterstützt werden. Hingegen werden die Aufwendungen für Nachhilfeunterricht nur individuell erstattet.

Es wurde allerdings auch vom Ministerium darauf hingewiesen, dass bislang die Liste noch nicht die Endfassung sei. Sie wird aber jetzt schon den Jobcentern zur Verfügung gestellt.

Weiterhin werden Anschaffungen für eine Lesehilfe, Waschmaschine, Praxisgebühr und Zahnersatz, Bekleidung in Übergrößen und orthopädische Schuhe nicht übernommen. Dies muss der Leistungsempfänger weiterhin allein tragen.(Quelle)


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