Allgemeine Logik als Richterspruch

Wohnungsmängel, die aktuell bestehen, sind von einem Vermieter zu beseitigen. Seit Bestehen des BGB steht dies schon in § 535 Abs. 1. Dort war schon immer von einem “vertragsgemäßen Zustand” einer Wohnung die Rede, in welchem sie nur einem Mieter überlassen werden dürfe. Bei jedem Wohnungsmangel, unter welchem der Mieter nun zu einem gegenwärtigen Zeitpunkt leidet, ist es logischerweise völlig bedeutungslos, wie lange dieser Mangel schon bestanden hat bzw. wie lange der Mieter aus wie auch immer gearteten Gründen darüber nichts dem Vermieter mitgeteilt hat. Als “verjährt” bezeichnet man hingegen genau dann einen vor Jahren geschehenen und abgeschlossenen Vorgang, wenn man sich darauf einigt, dass er keine soziale oder juristische Bedeutung mehr hat.

Ein Wohnungsmangel, der gerade besteht und geschieht, kann schon überhaupt nicht als “verjährt” bezeichnet werden – weil er ja noch nicht einmal (schon gar nicht vor Jahren) abgeschlossen wurde. Diese bereits zeitlos gültige, völlig plausible sprachliche Logik wurde am 17. Februar 2010 vom BGH bestätigt (VIII ZR 104/09). Das kann sich nun auf wirklich alles beziehen. Ob ein Mieter 20 Jahre lang die fehlende Schallisolierung nicht gemeldet hat, spielt keine Rolle, weil sie ja gegenwärtig noch besteht. Oder auf Mietminderung kann ebenfalls geklagt werden, wenn man zwei Wochen nach Baubeginn einfach noch nicht dazugekommen war, dies zu melden: Man teile es dem Vermieter per Einschreiben mit und gebe ihm zwei Wochen Zeit, bevor er in Verzug gerate.

Neues aber gab es auch hier nicht in Sachen Lärm: Ein subjektives Lärmempfinden kann nicht beziffert werden. Das Bundessozialgericht in Karlsruhe stellte einmal fest, dass erst 90 Dezibel Dauerbelastung gesundheitsschädlich sind, dies wäre doppelt so laut wie ein Presslufthammer. Hier bleibt man auch – wie bisher – auf “gute” Vermieter, rücksichtsvolle Nachbarn oder einen Schiedsmann angewiesen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=50932&linked=pm&Blank=1

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