Hartz-IV-Empfängern kann Zusatzbeitrag erstattet werden

Von der in Nürnberg ansässigen Bundesagentur für Arbeit wurde am Mittwoch informiert, dass Empfänger von Hartz-IV auch bei Vorliegen eines Härtefalles und der Erhebung von Zusatzbeiträgen der Krankenkasse keinen Kassenwechsel vornehmen müssen. Muss der Leistungsempfänger durch den Wechsel seiner Krankenkasse eine schlechtere medizinische Versorgung erwarten, können ihm die Zusatzbeiträge erstattet werden.

Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Betroffene eine medizinische Behandlung durch den Kassenwechsel beenden müsste oder die alte Krankenkasse schon Leistungen bewilligt hat (z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren). Ein Härtefall liegt unter anderem dann vor, wenn ein Schwerbehinderte eine Sachleistung oder auch ein Hilfsmittel wieder abgeben muss.

Prinzipiell müssen die Hartz-IV-Leistungsempfänger allerdings den Zusatzbeitrag allein tragen. Es besteht auch die Möglichkeit eines Wechsels in eine Krankenkasse, die diesen Beitrag nicht erhebt. (Quelle)

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März 26th, 2010 | Allgemein

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