Krankenkassenvergleich: Deutliche Preisunterschiede

Das Fachblatt „Finanztest“ berichtet in der aktuellen Ausgabe, dass die Krankenkassen teilweise erhebliche Preisunterschiede aufweisen. So erhalten die Versicherten bei einigen Kassen Prämien, die ausgeschüttet werden, andere Kassen hingegen erheben Zusatzbeiträge. So kann durchaus die finanzielle Belastung von Versicherten 500,- EUR im Jahr betragen. Bisher müssen 8,7 Millionen gesetzlich Versicherte Zusatzbeiträge hinnehmen, die größtenteils 8,- EUR monatlich betragen. Gut 50 Krankenkassen hatten allerdings auch versichert, keine zusätzlichen Beiträge erheben zu wollen.

Von den Kassen, die Zusatzbeiträge einfordern, fallen die GBK und die BKK für Heilberufe auf, die einen Prozent vom Monatseinkommen als Zusatzbeitrag fordern. Die Bemessensgrenze liegt bei 3.750,- EUR.

Ähnlich gestaltet das die BKK Westfalen-Lippe, die Zusatzbeiträge einkommensabhängig erhebt. Diese sind aber bis zu 12,- EUR monatlich begrenzt.

Manche Kassen bieten ihren Versicherten auch Prämien oder auch Rabatte an. Dies setzt meist voraus, dass die Zusatzbeiträge vorab für das gesamte Kalenderjahr gezahlt werden oder aber der Versicherung seiner Krankenkasse hierfür eine Einzugsermächtigung erteilt.

Mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen können Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung kann zu dem Datum erfolgen, ab wann die Beiträge fällig werden. Dies gilt allerdings nicht für Versicherte, die durch den Abschluss eines Wahltarifes über den Zeitraum von drei Jahren vertraglich an ihre Krankenkasse gebunden sind. Mitunter sollte aber dennoch ein Kassenwechsel gut überlegt werden, wenn beispielsweise die jetzige Kasse bestimmte Behandlungen.(Quelle)

Ähnliche Beiträge

März 27th, 2010 | Versicherung

Leave a Reply