Riester Vetrag auch in der Altersteilzeit möglich

Die Initiative Altersvorsorge macht Schule aus Berlin informiert, dass auch Riester-Verträge während einer Altersteilzeit fortgesetzt werden können. Dabei würde sich schrittweise der Mindestbeitrag reduzieren, um dennoch die staatliche Förderung zu erhalten.

Die staatliche Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn der Sparer auf jeden Fall vier Prozent von seinem Jahreseinkommen des Vorjahres in den Vertrag einzahlt. Im ersten Jahr nach der vollen Erwerbstätigkeit werden dann die Beiträge an diesem Einkommen festgesetzt.

Im folgenden Jahr müssen ebenso mindestens vier Prozent aus den Einkünften der Altersteilzeit eingezahlt werden. Dabei wird der Bruttoverdienst als Maßstab für die Berechnung herangezogen, von dem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Beim errechneten Eigenanteil des Sparers werden bereits die staatlichen Zulagen berücksichtigt, so dass bei einem Jahreseinkommen von 30.000,- EUR nicht 1.200,- EUR im Jahr einzahlt werden müssen, sondern diese abzüglich der 154,- EUR Grundzulage plus etwaige Zulagen für Kinder.
Weitere Informationen zur Altersvorsorge können auf der Website unter www.altersvorsorge-macht-schule.de eingeholt werden. (Quelle)

Ähnliche Beiträge

März 6th, 2010 | Altersvorsorge

Leave a Reply