Versicherung: Was nach Sturmschaden zu beachten ist

Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen treten gehäuft Schäden durch Sturm auf. In diesen Fällen muss unbedingt der Versicherer schnell hierüber informiert werden. So lassen sich auch etwaige Schadensfolgen verhindern.

Katrin Rüter de Escobar, Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV), aus Berlin, sagt dazu: „Wenn zum Beispiel Teile des Dachs abgedeckt sind, sollte ich so schnell wie möglich meiner Wohngebäudeversicherung Bescheid sagen. Die kann etwa dabei unterstützen, dass der Schaden nicht noch größer wird – zum Beispiel durch Abschlagszahlungen oder Kontakte zu Handwerkern.“

Vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute wurde auch empfohlen, nach einem Sturm das Dach generell zu überprüfen, was sich gut mit einem Fernglas bewerkstelligen lässt. So können auch nur gerissene oder auch sich verschobene Dachziegel erkannt werden.

Weist ein Dach Undichtigkeiten auf, müssen diese schnellstens beseitigt werden, denn so können durch die Witterung keine weiteren Schäden verursacht werden. Dabei ist unverzüglich der Versicherer zu informieren. Sind im Gebäude selbst Schäden entstanden, muss dem Versicherer eine Schadensliste beigefügt werden, möglichst mit den Quittungen von der Anschaffung. Es empfiehlt sich darüber hinaus, die Beschädigungen zu fotografieren.

Von der Kfz-Versicherung werden die Sturmschäden am Auto reguliert. Die Teilkasko springt beispielsweise ein für einen verursachten Schaden durch einen umgestürzten Baum.

Einen Informationsflyer vom Bundesverband GDV und weiteres Informationsmaterial zu Versicherungen können unter folgenden Links heruntergeladen werden:

dpaq.de/GDVFlyerStuermischeZeiten
dpaq.de/GDV-BroschuereHausratWohngebaeude
dpaq.de/BdVWohngebaeude
dpaq.de/BdVHausrat

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März 23rd, 2010 | Versicherung

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