Zusatzbeitrag Krankenkasse – Bundesversicherungsamt hat keine Kartell-Bedenken
Vom Bundesversicherungsamt sollten die angekündigten Zusatzbeiträge der Krankenkassen kartellrechtlich geprüft werden. Am Montag wurde entsprechend mitgeteilt, dass seitens des Bundesversicherungsamtes keinerlei Bedenken bestehen.
Als zu Beginn des Jahres mehrere gesetzliche Krankenkassen auf einer Pressekonferenz mitgeteilt hatten, dass sie Zusatzbeiträge erheben werden, wurde vom Bundeskartellamt kritisiert, dass die Kassen dieses Vorgehen gemeinsam planen. Es wurde angekündigt, diese Aktion hinsichtlich nicht zulässiger Absprachen zu überprüfen.
Ebenfalls hatte das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Überprüfung der Erhebung von Zusatzbeiträgen in Aussicht gestellt. Nun hat diese Behörde aber auf Grund ihrer Überprüfung keine Zweifel daran, dass das Vorgehen der Krankenkassen rechtswidrig sei.
Begründung hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber „ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten“ seien. Auch wird die Erhebung von Zusatzbeiträgen als „unverzichtbar“ bezeichnet, da die finanzielle Situation der Kassen sehr angespannt ist. Dennoch wird die Erhebung der einzelnen Kassen auf ihre Voraussetzung überprüft. (Quelle)
