Bundesrat billigt Hartz-IV-Härtefallregelung

Nun hat sich auch der Bundesrat hinsichtlich Härtefallregelung für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen positioniert. Bereits Anfang des Jahres war vom Bundesverfassungsgericht die Form der Leistungsberechnung – vorzugsweise für Kinder – bemängelt worden.

Mit der Neuerung des entsprechenden Gesetzes, welche am 7. Mai 2010 von der Länderkammer genehmigt wurde, werden nun Leistungsempfänger auch bei einer besonderen Hilfebedürftigkeit weitere finanzielle Leistungen erhalten können.

Hiervon können u. a. chronisch kranke Leistungsempfänger und Schüler mit einer Lernschwäche profitieren. In die Härtefallregelung fallen allerdings nicht die Aufwendungen für den Kauf einer Waschmaschine, Sehhilfe oder auch Zahnersatz. (Quelle)

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Mai 19th, 2010 | Allgemein

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