Gericht zu Hartz IV: PC im Haushalt nicht nötig
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist der Ansicht, dass Hartz-IV-Empfänger keinen PC in ihrem Haushalt benötigen und deshalb dieser Anspruch auch bei einer ersten Ausstattung der Wohnung nicht gleichberechtigt gegenüber den meisten Haushalten behandelt werden kann.
Das Gericht begründete seine Entscheidung weiterhin damit, dass es unerheblich sei, ob ein PC in den meisten Haushalten Inventar ist, es käme vielmehr darauf an, inwieweit ein Computer überhaupt notwendig ist. Das Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 6 AS 297/10 B) hat mit dieser Urteilssprechung sich der Ansicht vom Sozialgericht Detmold angeschlossen (Aktenzeichen: S 18 AS 105/09) und der Klägerin die Prozesskostenhilfe verweigert, da das Gericht den Erfolg der Klageführung bezweifelte. Die Klägerin wollte sowohl den Computer, als auch einen entsprechenden Grundlehrgang erstattet haben.
Der Beschluss des Gerichts kann unter http://dpaq.de/HartzIV-PC nachgelesen werden. (Quelle)
