Betriebsrenten sind geschützt

Von der Initiative Altersvorsorge macht Schule aus Berlin wird informiert, dass auch bei einer Unternehmensinsolvenz des Arbeitgebers eine Betriebsrente geschützt sei. Für diese Fälle greift nämlich eine Auffanggesellschaft, welche für „unverfallbare Ansprüche“ einsteht.

Ein Arbeitgeber ist prinzipiell in der Verantwortung den Rentenanspruch eines Arbeitnehmers auch zu erfüllen. Gerät er allerdings in eine Zahlungsunfähigkeit, übernimmt ein Pensions-Sicherungs-Verein die Rentenzahlungen. Bezüglich der Unverfallbarkeit gilt allerdings die Voraussetzung, dass der entsprechende Vertrag bereits fünf Jahre besteht bis zum Zeitpunkt der Insolvenz. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer 30 Jahre alt sein.

Die Initiative erläutert weiter, dass seit dem Jahr 2009 ein Mindestalter von 25 Jahren für diese Verträge unabdingbar ist, damit der Arbeitgeber auch Zahlungen in den Vertrag vornimmt. Der Arbeitnehmer selbst kann allerdings Einzahlungen vornehmen. Dies kann in Form einer Entgeltumwandlung oder aber auch mit einem Mischmodell eines Vertrages erfolgen. (Quelle)

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Juni 21st, 2010 | Altersvorsorge

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