Versicherungsschutz erlischt bei arglistiger Täuschung

Machen Immobilieneigentümer bewusst falsche Angaben gegenüber ihrer Versicherung hinsichtlich der Höhe eines Schadens, können sie damit ihren Versicherungsschutz verlieren. Das Fachblatt „Finanztest“ der Stiftung Warentest berichtete über das Urteil vom Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 9 U 53/09).

Im verhandelten Fall war eine zuvor vererbte Immobilie durch ein Feuer bis auf das Erdgeschoss stark beschädigt worden. Bedingt durch die über viele Jahre andauernde Wohnzeit vom Erblasser waren in diesem Bereich aber Schäden entstanden. Der jetzige Eigentümer reichte die Kosten zur Regulierung für die gesamte Sanierung der Immobilie an seine Versicherung weiter. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass es sich bei dieser Handhabung um eine arglistige Täuschung handelte, denn die Gebäudeversicherung hätte für die Schäden nicht in Anspruch genommen werden brauchen. (Quelle)

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Juni 3rd, 2010 | Versicherung

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