Ersatzweise Hartz-IV-Leistungen für Elterngeld

Verzögert sich die Zahlung von Elterngeld ohne Begründung über einen langen Zeitraum, können auch Leistungen von Hartz-IV beantragt werden. Vorher wird allerdings ein intensiver Kontakt mit der entsprechenden Elterngeldstelle unbedingt angeraten.

Der Sprecher Marc Kindert vom Bundesfamilienministerum (BMFSFJ) sagte, dass alle Beschwerden geprüft werden. Durch das Elterngeld ist es möglich, dass wahlweise beide Elternteile im Anschluss an die Geburt ihres Kindes beruflich pausieren können. Das Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent gemessen am letzten Nettoeinkommen ausgezahlt. Es beträgt pro Monat mindestens 300,- EUR und ist auf die Höchstgrenze von 1.800,- EUR festgesetzt. Es kann bis zu 14 Monate in Anspruch genommen werden.

Nach der Geburt zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Erst nach dieser Zeit folgt die Elterngeldzahlung. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle erforderlich. Eine Antragstellung muss nicht sofort erfolgen, allerdings wird Elterngeld nur für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.

Mit Beginn des Jahres 2011 soll das Elterngeld gekürzt werden. Dies hat die Bundesregierung festgelegt. Liegt das Nettoeinkommen über 1.240,- EUR, wird es nur noch 65 Prozent geben. Hartz-IV-Leistungsempfänger erhalten kein Elterngeld mehr.

(Quelle)

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August 31st, 2010 | Allgemein

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