Abmahnungen per E-Mail ungültig
Erhalten Internetnutzer als E-Mail eine Abmahnung kann diese laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unbesorgt gelöscht werden. Grundsätzlich werden Abmahnungen immer auf dem Postweg und nicht elektronisch versandt.
Darüber hinaus erhält der Betreffende dazu immer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Empfänger derartiger E-Mails wird daher geraten, keinesfalls Zahlungen zu tätigen. Derzeit erhalten viele Verbraucher E-Mails als Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Verbraucherzentrale spricht von einer „Abmahn-Welle“. Die Empfänger werden zur sofortigen Zahlung aufgefordert, damit sie sich die erheblichen Gerichtskosten sparen. Vorgeworfen wird, dass der Internet-Nutzer angeblich Musik auf illegalem Wege heruntergeladen hätte. Daher wird eine Schadenersatzforderung geltend gemacht. Das Bezahlsystem ist so gewählt, dass der Empfänger des Geldes nicht ausfindig gemacht werden kann.
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