Testament im Amtsgericht aufbewahren lassen

Die Anfertigung eines Testamentes ist immer sinnvoll. Doch es sollte auch sicher aufbewahrt werden, wozu ein Amtsgericht eine gute Wahl ist. Hier können auch eigenhändig geschriebene Testamente aufbewahrt werden. Im Fall des Ablebens ist dieses Testament dann sofort verfügbar bzw. kann auch nicht von anderen Personen möglicherweise unterschlagen werden.

Die sicherste Aufbewahrung ist eine „besondere amtliche Verwahrung“ im zuständigen Amtsgericht. Diese Empfehlung kommt von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) aus Angelbachtal bei Heidelberg. Dies betrifft auch Testamente, die mit einem Notar aufgesetzt wurden. Vom Amtsgericht wird sichergestellt, dass dieses Dokument feuersicher aufbewahrt und beim Tod des Betreffenden die Testamentsöffnung (still oder öffentlich) vorgenommen wird.

(Quelle)

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Oktober 11th, 2010 | Allgemein

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