Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige möglich
Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kann durchaus auch für einen Angehörigen, der ein Familienmitglied pflegt und dieses auf einer Reise begleitet und verunglückt, der Versicherungsschutz für die Urlaubs-Rückreise greifen (Az. L 4 U 57/09).
Geklagt hatte eine Frau, welche ihre Eltern aus Spanien zurück begleitete. Beide waren pflegebedürftig. Die Klägerin hatte sich hierbei nach einem Sturz ein Bein kompliziert gebrochen. Das Gericht aus Essen betrachtete diesen Unfall als Wegeunfall. Somit muss die gesetzliche Unfallversicherung ihr einen Versicherungsschutz gewähren.
Da es bislang zu solch einer Thematik keine Rechtsprechung vom höchsten Gericht gibt, wurde vom Gericht Revision zugelassen.
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