Urteil: Kirchensteuerpflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. November entschieden, dass auch dann Kirchensteuern zu zahlen sind, wenn man zwar nicht zu einer Konfession gehört, der Ehepartner allerdings Mitglied einer Kirche ist.

Sechs hierauf bezogene Verfassungsbeschwerden wurden damit abgewiesen. Es seien auch alle aufgeworfenen Streitpunkte schon in vorausgegangenen Entscheidungen beurteilt worden.

Problematisch waren besonderes jene Fälle, bei denen lediglich ein Partner ein Einkommen hat, selbst aber nicht Kirchenmitglied ist. Das Bundesverfassungsgericht hat hier aber eindeutig Stellung bezogen, wonach man den Aufwand für die Lebensführung für den der Kirche zugehörigen Ehepartners mit in die Kirchensteuerberechnung einbeziehen muss.

(Quelle)

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November 15th, 2010 | Allgemein

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