Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige hochgesetzt

Unterhaltspflichtige können sich zukünftig über einen größeren Selbstbehalt freuen. Dies bedeutet allerdings für die betreffenden Kinder möglicherweise, dass sie sozialhilfebedürftig werden könnten.

Mit der Düsseldorfer Tabelle werden die Unterhaltsansprüche in Deutschland festgelegt. Dies betrifft Trennungskinder, ehemalige Partner und Eltern, die hilfebedürftig sind. Im letzten Jahr wurden die Sätze um 13 Prozent angehoben. Jetzt wurde den Unterhaltspflichtigen mehr für den Eigenbedarf zugestanden.

Der Selbstbehalt wurde um 50,- EUR monatlich angehoben und beträgt jetzt 950,- EUR anstatt zuvor 900,- EUR. Um diesen Betrag werden die Leistungen für die Unterhaltsberechtigten gekürzt, was für einige bedeuten kann, dass sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn der Regelsatz nicht mehr monatlich zur Verfügung steht. Etwas anders sieht es bei Studenten aus, die eine eigene Wohnung haben. Für sie besteht nun ein Anspruch auf 670,- EUR (vorher 640,- EUR).

Die Richter sind davon ausgegangen, dass dem Arbeitenden mehr zum Leben verbleiben muss und er sich nicht finanziell mit einem Hartz-IV-Satz gleichstellen lassen kann. Man vermutet, dass dadurch vermieden werden soll, dass die Arbeitsmoral untergraben würde. Allerdings werden jene Unterhaltspflichtige, die arbeitslos sind, nicht stärker entlastet. Für diese Personengruppe gilt unverändert der Selbstbehalt von monatlich 770,- EUR.

Wer an den ehemaligen Partner unterhaltspflichtig ist, hat nun einen Eigenbedarf von 1.050,- EUR (vorher 1.000,- EUR). Sind gemeinsame Kinder erwachsen und befinden sich nicht mehr in der Schulausbildung, haben sie einen Anspruch auf 1.150,- EUR statt zuvor 1.100,- EUR.

Wer gegenüber den hilfebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig ist, darf zukünftig 1.500,- EUR selbst behalten (vorher 1.400,- EUR).

Allerdings muss der Bundesrat diese neuen Regelsätze bestätigen, die auf der Grundlage des Existenzminimumberichts zufolge errechnet wurden.

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Download (PDF)

(Quelle)

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Dezember 5th, 2010 | Allgemein

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