Steuernummer für Freistellungsaufträge nötig
Freistellungsaufträge mit Steuernummer ändern
Möchten Sparer ihre Freistellungsaufträge ändern, ist dafür seit diesem Jahr die Steueridentifikationsnummer nötig. Gleiches gilt für die Erstbeantragung eines Freistellungsauftrages. Hierüber informiert der Bundesverband deutscher Banken.
Durch die Hinterlegung der Nummer können dann die zuständigen Finanzämter leichter prüfen, ob beim Vorhandensein mehrerer Sparkonten eines Anlegers möglicherweise der Sparfreibetrag nicht überschritten wird. Alleinstehende können bis zu einem Grenzwert von 801,- EUR steuerfrei Zinsen erhalten, Verheiratete 1.602,- EUR. Über diesem Höchstbetrag müssten dann Steuern gezahlt werden.
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