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Abbuchungen durch Betrüger: Wie Sie Ihr Geld zurück bekommen

1 Januar 2009 kein Kommentar

Schon wieder ist bekannt geworden, dass Kundendaten von Banken auf illegalem Wege in Umlauf gebracht worden sind. Allerdings brauchen sich die Kunden nicht allzu große Sorgen machen, da sich diese gemäß Information von Edda Castelló, Verbraucherschutzzentrale Hamburg, gegen nicht berechtigte Abbuchungen wehren und widersprechen können.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass trotz des Hinweises in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, dass Kunden eine fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchung „sofort, unverzüglich oder spätestens innerhalb von sechs Wochen“ zu widerrufen haben, Kunden auch zu einem späteren Zeitpunkt Abbuchungen widersprechen können. Edda Castelló dazu: „Sollte sich die Bank nach dieser Frist weigern, muss es der Kunde im Zweifelsfall auf einen Streit mit seinem Institut ankommen lassen.“ Hinweisen könne der Kunde außerdem auf ein Urteil vom Oberlandesgericht Celle (Az.: 3 U 198/06).

Dieses vertritt die Ansicht, dass die Klauseln in dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch dazu stehen, dass bei einem Lastschrifteinzug von einem Konto auch immer einer entsprechenden Einzugsermächtigung bedarf. Dennoch sollten betroffene Kunden in solch einem Fall schnell reagieren, denn es kann nicht ganz ausgeschlossen, dass dem Kunden eine Mitschuld vorgeworfen wird.

Schon allein deshalb ist es umso wichtiger, seine Kontoauszüge in zeitnahen Abständen zu prüfen. Beate Wagner, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, rät, dies „spätestens alle zwei Wochen“ zu tun.

Von der rein technisch betrachteten Seite gibt es keinen vollumfänglichen Schutz für einen Bankkunden. Beispielsweise prüfen weder das kontoführende Geldinstitut noch die einziehende Bank, ob in der Tat eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Castelló weiter: „Wenn es sich um eine korrekte Abbuchung handelt, muss ja die Unterschrift des Kunden auf der Einzugsermächtigung vorliegen.“ Ist dies nicht gegeben, muss dem Kunde auch den widerrechtlich abgezogenen Betrag zurückgebucht werden können.

Die Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ hatte berichtet, dass die Daten von 21 Mio. deutschen Bankkunden in illegale Hände gelangt sind. Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft von Düsseldorf mit dieser Angelegenheit betraut worden.(Quelle)

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