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Arbeitnehmer – Steuern sparen durch Werbungskosten

8 September 2007 kein Kommentar

Erst ab einem Betrag von mehr als 920,- EUR Aufwendungen im Jahr lohnt sich die Geltendmachung von Werbungskosten richtig. Deshalb sollten berufliche Aufwendungen wie die Kosten für ein Arbeitszimmer, Anschaffungen für einen Computer u. ä. möglichst in ein Steuerjahr gelegt werden, um die 920,- EUR-Grenze zu überschreiten, denn erst dann wirken sich Werbungskosten Steuer ersparend aus.

Mit Kosten für die berufliche Weiterbildung lassen sich ebenfalls gut Steuern sparen. Für die Finanzämter ist lediglich maßgeblich, wann die Weiterbildungskosten bezahlt worden sind. Der eigentliche Kurszeitraum ist unerheblich.

Wer über eine hohes Einkommen verfügt und entsprechend hohe Steuern dafür bezahlt, dem aber zukünftig nur noch ein geringeres Einkommen zu erwarten hat, sollte möglichst die Werbungskosten in dieses Jahr legen. Anders herum sollten bei steigendem Einkommen die Anschaffungen in das nächste Jahr verlegt werden. Wird man bereits mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent versteuert, sollten die Werbungskosten möglichst noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, da der Spitzensteuersatz im kommenden Jahr auf 42 Prozent sinken wird.

Interessierte können bei www.STIFTUNG-WARENTEST.de anhand eines Steuersparrechners ihre berufsbezogenen Ausgaben optimal planen. So kann man gut einschätzen, welche Ausgaben besser noch in diesem Jahr gemacht werden sollten oder vielleicht in das nächste Jahr zu verschieben sind. Quelle: stiftung-warentest.de

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