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Banken überprüfen Daten beim Geldtausch

4 August 2009 kein Kommentar

Vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) aus Berlin kam die Bestätigung, dass Nichtkunden beim Umtausch von Geld sich möglicherweise ausweisen müssen. Die Personalien werden dann mit der deutschlandweiten Terror-Datenbank abgeglichen.

Galt für diese Regelung bislang noch eine Übergangsfrist, so gilt das geänderte Geldwäschegesetz von 2008 verbindlich seit Mai des Jahres 2009.

Nach diesem besteht für alle Banken die Pflicht, ab einer zu wechselnden Summe von 15.000,- EUR sich von einem Nichtkunden den Ausweis vorlegen zu lassen. Selbst geringere Beträge berechtigen einen Vergleich mit den Daten aus der Terror-Datenbank. Der Sprecher des Verbandes, Stefan Marotzke, erläutert dazu: „Wir empfehlen unseren Instituten, Fremdkunden nach eigenem Ermessen zu kontrollieren.“

Kontrolliert werden ohne Ausnahme Nichtkunden von der Sparkasse Nürnberg, selbst wenn es sich nur um Geringstbeträge handelt. Andere Filiale prüfen die Personalien erst ab 1.000,- EUR.

Ab 15.000,- EUR verlangen die Volks- und Raiffeisenbank von Nichtkunden den Ausweis. Cornelia Schulz, Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) aus Berlin, sagt dazu: „Im Verdachtsfall aber auch bei geringeren Beträgen.“

Will ein fremder Kunde hingegen eine Summe von 2.500,- EUR in eine andere Währung umtauschen, sind die Sparkassen und auch Banken nach dem Kreditwesengesetz generell verpflichtet, einen Kundendatenabgleich vorzunehmen.(Quelle)

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