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Beschwerden zu abgelehnten Girokonten

4 Dezember 2009 2 Kommentare

Der Bundesverband deutscher Banken aus Berlin rät Kunden, die eine Ablehnung von einer Bank für die Eröffnung eines Girokontos erhalten, sich bei der entsprechenden Beschwerdestelle Hilfe zu suchen. Bereits 1995 hatten sich Sparkassen und Banken in dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) organisiert, wonach ein „Girokonto für Jedermann“ ermöglicht werden solle.

Diese Information kommt vom Bundesverband der deutschen Banken aus Berlin. Daher muss jedem Bürger die Einrichtung eines Girokontos ermöglicht werden, auch auf reiner Guthabenbasis. Eine Eintragung bei der Schufa in negativer Form oder auch geringfügige Einkommen reichen nicht als Ablehnungsgrund.
Es gibt allerdings in der Tat Ablehnungsgründe für eine Bank. Dies ist dann beispielsweise gegeben, wenn der Kunde nicht korrekte Angaben über seine Person macht.

Ombudsmänner prüfen, ob die Banken sich generell an diese Regelungen halten und auch Personen, die nur geringfügige Einkommen haben, einen Zahlungsverkehr ermöglichen.

Weitere Informationen der Ombudsmänner der Banken sind unter www.bankenombudsmann.de erhältlich.
Eine Informationsbroschüre zur Thematik Girokonten kann unter http://dpaq.de/Broschuere-Girokonto herunterladen.(Quelle)

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