Das System der Riester Rente
Die Riesterrente ist zurzeit eine freiwillige Altersvorsorge auf privater oder betrieblicher Basis. Die zulässigen Leistungen für die Riesterrente, bieten den Versicherten, Zulagen für Alters-, Hinterbliebenen-, oder Invalidenrenten. Diese müssen jedoch vom Bundesamt für Finanzdienstleistungen zertifiziert sein, das bedeutet unter anderem, dass die Anbieter einer Riester Rente, garantieren müssen, das sie wenigstens das Angesparte Kapital der Anleger ausbezahlen können. Das Zertifikat allein ist jedoch kein Qualitätssiegel für den jeweiligen Anbieter, so dass es erforderlich ist, die verschiedenen Vertragsanbieter genau zu prüfen und zu vergleichen, da ein späterer Wechsel zwischen Tarifen und Anbietern immer mit Gebührenaufwand verbunden ist.
Die Riester Rente ist nicht wirklich eine kostenlose zusätzliche Zahlung vom Staat, ferner ermöglicht sie hauptsächlich das Vermeiden von Doppelbesteuerung in der Phase der Beitragseinzahlung und einen Sonderausgabenabzug. Ein oft auftretender Irrtum ist, dass es nicht nötig ist, einen Zulagenantrag zu stellen, da dies, so wird geglaubt, durch die Günstigerprüfung des Finanzamtes geschehe, was jedoch nicht der Fall ist. Dieser Antrag muss eigentlich alle vier Jahre neu gestellt werden, um aktualisiert zu werden, eine Umgehung dieses Verfahrens ist möglich, in dem man einen Dauerzulagenantrag stellt. Dieser ermächtigt den Vertragsanbieter, den Antrag zu stellen, ohne dass der Vertragsnehmer damit konfrontiert wird und ihm somit das Riesterrente Verfahren vereinfacht.
Elke Lohre Elke.lohre [at] onmeco [dot]de



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