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Diebstahl Fahrrad – Versicherung zahlt nicht immer

29 April 2009 kein Kommentar

Von der Interessenvereinigung Geld und Verbraucher (GVI) aus Heilbronn wird informiert, dass eine Versicherung bei einem Fahrraddiebstahl nur dann den Schaden reguliert, wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Eine davon ist, dass das Fahrrad mit einem entsprechenden Schloss an einem feststehenden Objekt befestigt sein muss. Dafür sollten gute Panzerkabel- oder Bügelschlösser verwendet werden. Diese könnten nicht so schnell aufgebrochen werden. Zudem wäre dazu auch entsprechendes Werkzeug nötig.
Weiterhin werden von der Versicherung Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten gemacht. So wird von den meisten Versicherern in der Nacht ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr kein Schutz für ein im Freien stehendes Fahrrad gewährt.

Besitzer von Fahrrädern sollten sich in jedem Fall ihre Rahmennummer vermerken. Außerdem empfiehlt es sich, vom Händler eine Codiernummer anbringen zu lassen. Sind darüber hinaus noch ein Fahrradpass und ein Foto vorhanden, kann beim Auffinden des Rades dieses schneller dem Besitzer zugeordnet werden. Wird ein gebrauchtes Modell erworben, sollte der Käufer einen Eigentumsnachweis vom Händler verlangen oder aber auch die Personalien des Vorbesitzers.

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