Home » Versicherung

Diebstahl Fahrrad – Versicherung zahlt nicht immer

29 April 2009 kein Kommentar

Von der Interessenvereinigung Geld und Verbraucher (GVI) aus Heilbronn wird informiert, dass eine Versicherung bei einem Fahrraddiebstahl nur dann den Schaden reguliert, wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Eine davon ist, dass das Fahrrad mit einem entsprechenden Schloss an einem feststehenden Objekt befestigt sein muss. Dafür sollten gute Panzerkabel- oder Bügelschlösser verwendet werden. Diese könnten nicht so schnell aufgebrochen werden. Zudem wäre dazu auch entsprechendes Werkzeug nötig.
Weiterhin werden von der Versicherung Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten gemacht. So wird von den meisten Versicherern in der Nacht ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr kein Schutz für ein im Freien stehendes Fahrrad gewährt.

Besitzer von Fahrrädern sollten sich in jedem Fall ihre Rahmennummer vermerken. Außerdem empfiehlt es sich, vom Händler eine Codiernummer anbringen zu lassen. Sind darüber hinaus noch ein Fahrradpass und ein Foto vorhanden, kann beim Auffinden des Rades dieses schneller dem Besitzer zugeordnet werden. Wird ein gebrauchtes Modell erworben, sollte der Käufer einen Eigentumsnachweis vom Händler verlangen oder aber auch die Personalien des Vorbesitzers.

Ähnliche Beiträge:

Versicherung zahlt nicht – Was man vor Abschluss beachten muss
Zahlt eine Versicherung im Ernstfall nicht, kann das möglicherweise den finanziellen Ruin bedeuten. Das betrifft gleiche
Handy-Diebstahl aus offener Handtasche – kein Versicherungsschutz
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 112 C 704/06) braucht eine Elektronik-Versicherung für den entstanden Schade
Autopreis falsch genannt: Police greift bei Diebstahl nicht
Werden im Falle eines Diebstahls vom Eigentümer unrichtige Angaben über den Kaufpreis eines Fahrzeuges gemacht, kann die
Notebook im Auto liegen gelassen – Kein Schadenersatz bei Diebstahl
Aus dem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 24 S 62/06) geht hervor: Lässt man sein Notebook im Auto liegen, hat man im Fa
Wer den Sturm zahlt …
Der Natur ist es gleichgültig, woher der Wind weht. Den Geschädigten aber nicht, wie die Sturmschäden bezahlt werden. Na

Geldspartipp, Gutscheinaktionen für Onlineshops erhalten Sie monatlich in unserem Newsletter.
Name:
Email:
Enter security code:
GRATIS EBOOK "Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit" zum Download nach Anmeldung
Powered by Newsletter plugin

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?