Fahrgemeinschaft bilden und höhere Werbungskosten absetzen
Laut Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben mit AZ: IV C 5 – S 2351 – 60/06) dürfen Arbeitnehmer, die mit einer Fahrgemeinschaft unterwegs sind, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit über 4500 Euro Werbungskosten beanspruchen.
Dabei ist zu beachten: Arbeitnehmer dürfen für alle Tage, die sie in einer Fahrgemeinschaft mitfahren höchstens 4500 Euro absetzen.
Nehmen sie jedoch andere Leute in ihrem Fahrzeug mit und können vielleicht dadurch noch höhere Kosten nachweisen, dann ist es möglich, zusätzlich 4500 Euro oder noch mehr abzusetzen.
Dazu noch folgendes Beispiel:
Wenn man mit einer Fahrgemeinschaft 110 Tage pro Jahr unterwegs ist und so jeweils 100 Kilometer Arbeitsweg zurücklegt, werden laut dieser neuen Steuerregelung 80 km berechnet. In diesem Fall kann man 2640 Euro absetzen.
Der selbe Steuerzahler kann allerdings nochmals 2640 Euro absetzen, wenn er an den anderen 110 Tagen Kollegen mitnimmt.
Somit sind sogar 5280 Euro absetzbar, wesentlich mehr als der geltende Höchstbetrag, der ja bei 4500 Euro liegt.



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