Home » Steuern

Das Finanzamt verrechnet auch Fahrzeugschäden

4 Februar 2010 kein Kommentar

Kein Ereignis kann den persönlichen Alltag in ähnlicher Weise so zum Stillstand bringen wie ein Verkehrsunfall.

Nicht nur, weil man mit aller Macht daran gehindert wird, an einem bestimmten Tag überhaupt noch den Arbeitsplatz zu erreichen, sondern weil sich auch die Frage stellt, ob man wirklich so ein Auto noch einmal bekommt, wie man es hatte, nachdem sich diese Kettenreaktion an der noch nicht ganz geräumten Kreuzung ereignete und man zum Unfallbeteiligten wurde – ohne Kratzer, dafür aber mit gravierendem Fahrzeugschaden. Wer zahlt? Die Haftpflicht des Gegners, aber ob wirklich zu 100 Prozent?

Jedenfalls das Finanzamt hilft. Zu 100 Prozent. Kosten, die im Rahmen eines Unfalls bei einer beruflich bedingten Autofahrt entstehen, können bei der Steuererklärung einen ganz bestimmten Namen bekommen: Es sind “abzugsfähige Werbungskosten”. Das Merkmal “beruflich bedingt” ist tatsächlich so weit gefasst, wie es sich andeutet: Fahrt zum Arbeitsplatz, Fahrt vom Arbeitsplatz nach Hause, eine Dienstreise, eine weisungsbedingte Besorgung, eine Fahrt zur Fortbildung, ein Kundenbesuch, der Weg zum Großhändler.

Im Besonderen könnten die entsprechenden Rechnungen eine breite Palette an Aufwendungen betreffen: Selbstverständlich die Reparaturkosten (auch z. B. die Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung), das Gutachter- und/oder Rechtsanwaltshonorar, Gerichtskosten, Schadensregulierungen für private Gegenstände – kurzum jede Ausgabe, die in einer nachvollziehbaren und nachweisbaren Verbindung mit dem Schadensfall notwendig wurde.

Es gibt zuweilen auch Unfallschäden, die nicht repariert werden. Das kann ein Totalschaden sein oder ein Bagatellschaden, für den es nicht lohnt. Hier heißt der Begriff, um dies von der Steuer abzusetzen, anders: “Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung” (AfaA). Das ist nur eine andere Formulierung für die Antwort auf folgende Frage: Um welchen Betrag hat sich der Wert eines Fahrzeugs wegen des Unfalls vermindert?
(Quelle)

Zum Textanfang

Ähnliche Beiträge:

Steuervorteile – Geld vom Finanzamt
Wenn Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten sie für jedes Kind im Jahr einen Freibetrag bis zu 3.648,- EUR.
Kinderbetreuungskosten – Wie das Finanzamt daran beteiligt wird
2007 gelten strengere Regeln für den Nachweis der Betreuung Seit 2007 können Eltern auch die Kosten für die Betreuung ih
Bundesfinanzhof stellt Kürzung der Pendlerpauschale auf den Prüfstand
Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelungen zur Pendlerpauschale in zwei mündlichen Verhandlungen erneut in Frage gestellt
Finanzamt will Handwerker auf Kontoauszug sehen
Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Privathaushalten können steuerlich bis zu einem Betr
Finanzamt darf Kapitaleinkünfte schätzen
Wenn ein Bürger gegenüber dem Finanzamt seine Kapitalanlagen nicht nachweisen ist dieses befugt, Schätzungen durchzuführ

Haben Sie eine Frage oder Kommentar?

Sie koennen Kommentare zu diesem Beitrag als RSS abbonnieren Was ist RSS?

Zum Textanfang