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Abschreibung bei Auflösung einer Gesellschaft
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09-09-2010, 18:42
Beitrag: #1
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Abschreibung bei Auflösung einer Gesellschaft
Mit einem Geschäftspartner zusammen habe ich eine (Personen-) Gesellschaft. In den letzten Jahren lief die Zusammenarbeit gut, aber in den letzten Monaten hat sie sich leider so verschlechtert, dass wir die gemeinsame Arbeit beenden möchten. Wir wollen weiter selbständig bleiben, aber getrennte Wege gehen.
Da die Personengesellschaft einige abschreibungspflichtige Gegenstände erworben hat, bei denen der Hauptanteil der Erstattung erst noch ansteht, wüsste ich gerne, ob diese Gegenstände ohne großen formalen Aufwand in die "Folgegesellschaften" übernommen und dort einfach weiter abgeschrieben werden können? Welche andere Lösung kommt in Frage? Ein Verkauf zum "Restwert" und danach eine erneute Abschreibung über die volle Dauer? |
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