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1% Regelung bei abgeschriebenem Firmenwagen
02-01-2009, 22:12
Beitrag: #1
1% Regelung bei abgeschriebenem Firmenwagen
Hallo,

bei einem bereits abgeschriebenen Firmenwagen, schlägt die 1% Regelung erbarmungslos zu. Wenn man den Wagen noch einige Jahre nach Abschreibungsende im Firmenvermögen belässt aber wenig nutzt, zahlt man dann jedes Jahr 12% vom Listenpreis x Spitzensteuersatz zusätzlich an Steuern.
Nach 10 Jahren hat man den halben Wagenpreis zurückbezahlt.

Gibt es da eine Regelung, dass die 1% Regel bei abgeschriebenen Fahrzeugen anders anzuwenden ist?
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04-01-2009, 14:08
Beitrag: #2
RE: 1% Regelung bei abgeschriebenem Firmenwagen
Nein. Alternative wäre das Führen eines Fahrtenbuchs
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