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Bundesknappschaft Unfallversicherung
06-01-2009, 20:23
Beitrag: #1
Bundesknappschaft Unfallversicherung
Hallo,

ich bin selbstständiger Handwerker und habe einen 400 € Angestellten. Nun habe ich von der Bundesknappschaft eine Info bekommen, dass ich ab 2009 beim Beitragsnachweis die Meldedaten zur Unfallversicherung mit übergeben soll. Ich muss gestehen, dass ich davor noch nie von einer Unfallversicherung gehört habe. Könntet ihr mir da vielleicht helfen?
Und zwar, MUSS man eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen, wenn man jemanden einstellt?
Wenn ja, kann man das irgendwie Rückwirkend machen oder muss ich eine Strafe zahlen?

Vielen Dank im voraus.
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08-01-2009, 17:24
Beitrag: #2
RE: Bundesknappschaft Unfallversicherung
Hallo,
ja, jeder Angestellte muss unfallversichert sein, unabhängig davon wie hoch sein Gehalt ist. Bis 2008 geschah das über die Berufsgenossenschaft. (Wenn du dich bei keiner Berufsgenossenschaft als AG gemeldet hast, hast du deine Pflichten nicht erfüllt.)
Die Berufsgenossenschaften erhoben ihre Beiträge als Jahreswert, fragten am Ende des Jahres/Anfang des Folgejahres die dafür nötigen Daten ab und schickten mit Fälligkeit im Mai des Folgejahres eine Jahresrechnung.
Mit nur einem Angestellten im geringfügigen Bereich wäre dann in der Vergangenheit vermutlich immer der Mindestbeitrag fällig gewesen. (Die Höhe hängt von der zuständigen BG ab.)

Ab diesem Jahr gibt's keine Jahresrechnung mehr, sondern der Unfallversicherungsanteil (die BG hat auch noch andere Werte in ihrer Rechnung) wird monatlich gemeldet und gezahlt. (In 2009 gibt's also bei allen AG für diesen Anteil eine Doppelbelastung, da sie im Mai den Beitrag für 2008 zahlen und ab Januar die Beitragsanteile für 2009.)

(Ob's Strafen für dein Versäumnis in der Vergangenheit gibt? Einem Sozialversicherungsprüfer könnte das Fehlen der BG-Beiträge auffallen, wenn er aufmerksam ist.)
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30-12-2011, 20:47
Beitrag: #3
RE: Bundesknappschaft Unfallversicherung
Bei wem habt ihr eure Unfallversicherung?
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