Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fahrtkosten Arbeitsweg bei Freiberuflern
05-08-2009, 19:43
Beitrag: #1
Fahrtkosten Arbeitsweg bei Freiberuflern
Hallo, eine Frage

ich habe gehört, es gibt ein Urteil dass die "regelmäßige Arbeitsstätte" für Pendelfahrten von Freiberuflern nicht der Ort des Auftraggebers sein kann.

Ich bin arbeitnehmerähnliche, freiberufliche Journalistin und bei einem Sender tätig, der mir in seinen Räumen ein Büro zur Verfügung stellt. Ich fahre 3 x pro Woche dorthin, Arbeiten ausserhalb des Senders starten dort auch.

Wo ist dann meine regelmäßige Arbeitstätte? Zu Hause erledige ich allenfalls 10 % meiner Arbeit.
(Es geht wie gesagt um die Fahrten von zu Hause zur Arbeit, nicht um Betriebsfahrten.)

Muss ich jetzt damit rechnen, das diese Pendelfahrten nicht anerkannt werden?

Vielen Dank
Uwe
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09-08-2009, 13:01
Beitrag: #2
RE: Fahrtkosten Arbeitsweg bei Freiberuflern
normale Arbeitsstätte ist das Büro - alo hier nur einfache Entfernung zu 0,30! Warum sollren diese Fahrten nicht anerkannt werden - führe doch eine Art Fahrtenbuch: z.B. Mo 5.5. Büro, Di 6.5. Büro Mittwoch nichts Do: Büro usw.

Pendeln ist was anderes!

Kati
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09-08-2009, 15:58
Beitrag: #3
RE: Fahrtkosten Arbeitsweg bei Freiberuflern
Hallo,

in der Tat hat der Bundesfinanzhof darüber gerichtet, dass der Arbeitsplatz bei einem Auftraggeber niemals regelmäßige Arbeitsstätte sein kann. Daher ist nicht die Entfernungspauschale, sondern der tatsächliche Kilometersatz ansetzbar, hilfsweise 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (nicht pro Entfernung) ...

Gruss
Jens
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09-10-2009, 12:34
Beitrag: #4
RE: Fahrtkosten Arbeitsweg bei Freiberuflern
Hallo,

habe eine ähnliche Frage,

bin ebenfalls arbeitnehmerähnlich, freiberuflich und bekomme von meinem Auftraggeber auch ein Büro gestellt. Dieses ist 5,5 km von meiner Wohnung entfernt.

Habe gelesen, dass der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte den Gewinn nicht mindern darf. Dürfte ich dann diese Strecke gar nicht ansetzen.

Bei meinem Pkw, 10 Jahre alt, lohnt es sich nicht, diesen nach der 1 % Regel einzubringen.

Führe auch kein Fahrtenbuch, da ich täglich lediglich diese eine Strecke fahre. Hab mal grob überschlagen, bei einem Neupreis von 20.000 und Ausgaben von ca. 2.000 Euro im Jahr bringt das nichts.

Ich würde grds. so rechnen:

5,5 km x 0,3 x 220 Arbeitstage: 363,00 Euro im Jahr, so dass sich ein Abzug von 30,25 Euro pro Monat ergibt (was ja eigentlich ein witz ist).

Oder kann ich die "heimfahrt" auch geltend machen? Also x2?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste