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Reisekosten 2007/2008
21-12-2008, 14:59
Beitrag: #1
Reisekosten 2007/2008
Betrifft die EST-Erklärung 2007:
Verstehe ich es richtig, dass wenn jemand an einem Lehrgang für 2 1/2 Monate ausserhalb seiner Arbeitsstätte teilnimmt, er dieses steuerrechtlich wie eine Dienstreise behandeln kann.
D.h. wenn er immer am Wochenende zu seinem Wohnort fährt, dann kann er dafür 0,30€ für jeden gefahrenen km ansetzen und nicht nur die Entfernungspauschale.
Dies gilt auch nicht nur für die erste und die letzte Fahrt, sondern für jede Wochenendfahrt, richtig?
Ebenfalls kann für diese Zeit die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden?
Es wird also nicht wie eine Familienheimfahrt und eine neue regelmäßige Arbeitsstätte betrachtet, oder?
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22-12-2008, 14:33
Beitrag: #2
RE: Reisekosten 2007/2008
Hallo,

grundsätzlich handelt es sich um eine Dienstreise .

Du kannst also dem Grunde nach absetzen: Fahrtkosten (z.B. mit dem eigenen Fahrzeug = pro gef. km 0,30 €) , dies gilt übrigens auch für Zwischenheimfahrten, Verpflegungsmehraufwand mit den üblichen Pauschalen, Übernachtungskosten gegen Nachweis, Nebenkosten wie Parkgebühren usw.

Es könnten sich höchstens Anrechnungen ergeben, falls dein Arbeitgeber z.b. die Kosten des Lehrgangs inclusive Verpflegung, Unterbringung usw. übernommen hat.
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